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Die Förderung der "betrieblichen und beruflichen Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Personen, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Sie können Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen.

 

Vorwiegend wird der Weiterbildungsscheck genutzt für den Erwerb des LKW-Führerscheins Klassen C1/C1E/C/CE oder des Bus-Führerscheins Klassen D1/D1E/D/DE sowie für die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer Güterverkehr/ Personenverkehr.

 

Qualifizierte Fachkräfte sind einer der wichtigsten Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens, um den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen. Arbeitnehmer und Unternehmer müssen ihre beruflichen Kompetenzen stetig verbessern, um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben.

 

Rechtsgrundlage bildet die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung 2014).

 

 

Informationen und Antragsformulare auf dem Internetportal  www.sab.sachsen. de

 

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen können derzeit keine Neuanträge betreffend Führerscheinerwerb durch die SAB entgegengenommen werden. 

 

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