Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen Arbeitnehmer, Auszubildende, Berufsfachschüler und geringfügig Beschäftigte, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Für Weiterbildungsmaßnahmen, die den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen, werden je nach Personenkreis zwischen 50 und 80 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt.
Der Förderantrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die Bearbeitungszeit bei der SAB dauert ca. 8 Wochen. Erst nach Eingangsbestätigung durch die Sächsische Aufbaubank kann mit der Maßnahme begonnen werden.
Alle Infos und Antragsformulare unter:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen können derzeit keine Neuanträge betreffend Führerscheinerwerb durch die SAB entgegengenommen werden.
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
12.04.2025 (Modul 4)
--> noch 6 Plätze frei
17.05.2025 (Modul 5)
--> noch 8 Plätze frei
21.06.2025 (Modul 1)
--> noch 15 Plätze frei
19.07.2025 (Modul 2)
--> noch 10 Plätze frei
16.08.2025 (Modul 3)
--> noch 10 Plätze frei
20.09.2025 (Modul 4)
--> noch 15 Plätze frei
22.09.2025 (Modul 1)
--> noch 15 Plätze frei
23.09.2025 (Modul 2)
--> noch 15 Plätze frei
24.09.2025 (Modul 3)
--> noch 15 Plätze frei
25.09.2025 (Modul 4)
--> noch 15 Plätze frei
26.09.2025 (Modul 5)
--> noch 15 Plätze frei
25.10.2025 (Modul 5)
--> noch 15 Plätze frei
15.11.2025 (Modul 1)
--> noch 10 Plätze frei
13.12.2025 (Modul 2)
--> noch 15 Plätze frei
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Ferienkurs Theorie Klasse B:
30.06.-08.07.2025
--> noch 10 Plätze frei
31.07.-08.08.2025
--> noch 10 Plätze frei
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
05/2025
--> noch 4 Plätze frei
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