Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen Arbeitnehmer, Auszubildende, Berufsfachschüler und geringfügig Beschäftigte, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Für Weiterbildungsmaßnahmen, die den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen, werden je nach Personenkreis zwischen 50 und 80 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt.
Der Förderantrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die Bearbeitungszeit bei der SAB dauert ca. 8 Wochen. Erst nach Eingangsbestätigung durch die Sächsische Aufbaubank kann mit der Maßnahme begonnen werden.
Alle Infos und Antragsformulare unter:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen können derzeit keine Neuanträge betreffend Führerscheinerwerb durch die SAB entgegengenommen werden.