Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen. Dabei werden zwischen 50 und 70 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert.
Der Förderantrag ist vor Maßnahmebeginn zu stellen. Die Antragsbearbeitungszeit bei der SAB dauert ca. 8 Wochen. Erst nach Eingangsbestätigung durch die Sächsische Aufbaubank kann mit der Weiterbildungsmaßnahme begonnen werden.
Alle Infos und Antragsformulare unter:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen können derzeit keine Neuanträge betreffend Führerscheinerwerb durch die SAB entgegengenommen werden.