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Weiterbildungsscheck - betrieblich                                                     Antragsteller: Unternehmen

Die EU und der Freistaat Sachsen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen. Dabei werden zwischen 50 und      70 % der Weiterbildungskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert.

 

Der Förderantrag ist vor Maßnahmebeginn zu stellen. Die Antragsbearbeitungszeit bei der SAB dauert ca. 8 Wochen. Erst nach Eingangsbestätigung durch die Sächsische Aufbaubank kann mit der Weiterbildungsmaßnahme begonnen werden.

 

 

Alle Infos und Antragsformulare unter:

   www.sab.sachsen.de

      

 

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen können derzeit keine Neuanträge betreffend Führerscheinerwerb durch die SAB entgegengenommen werden.  

 

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