Klasse D1 - fahrschule-oehms Webseite!

Fahrerlaubnis Klasse D1:

 

Mit der Fahrerlaubnis Klasse D1 dürfen Kraftfahrzeuge zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen (außer dem Fahrzeugführer) und einer Länge von nicht mehr als 8 Metern gefahren werden, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 oder A, auch mit Anhänger bis max. 750 kg zul. GM.

 

 

Mindestalter: 21 Jahre  (regulär)

                    18 Jahre (bei Berufsausbildung "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im

                                  Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Ausbildung)

                     

Vorbesitz:      Klasse B

 

Einschluss:    keine

 

Befristung:    5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung, ab 50. Lebensjahr zusätzlich

                                betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten)

 

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