Fahrerlaubnis Klasse D1:
Mit der Fahrerlaubnis Klasse D1 dürfen Kraftfahrzeuge zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen (außer dem Fahrzeugführer) und einer Länge von nicht mehr als 8 Metern gefahren werden, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 oder A, auch mit Anhänger bis max. 750 kg zul. GM.
Mindestalter: 21 Jahre (regulär)
18 Jahre (bei Berufsausbildung "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im
Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Ausbildung)
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: keine
Befristung: 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung, ab 50. Lebensjahr zusätzlich
betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten)