Fahrerlaubnis-Klasse C:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre (nur in bestimmten Fällen ab 18 Jahren möglich)
Vorbesitz: Kl. B
Einschluss: Kl. C1
Befristung: 5 Jahre, danach jeweils 5 Jahre
(Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung; erneute Feststellung der Eignung jeweils nach 5 Jahren)