Für die Motorrad-Führerscheinklassen gilt die Stufen-Regelung. Dies bedeutet, dass der leistungsbegrenzte Führerschein Kl. A2 (bzw. A beschränkt) nach zweijährigem Besitz nicht mehr automatisch auf die leistungsunbegrenzte Führerscheinklasse A (bzw. A direkt) umgeschrieben wird. Für die Umschreibung ist eine Aufstiegsprüfung vorgeschrieben.
Der stufenweise Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse durch Aufstiegsprüfung ist folgendermaßen geregelt:
Hierzu gelten folgende Erleichterungen:
Ein Einstieg ohne Vorbesitz bzw. Vorbesitz Kl. A1 direkt zu Kl. A ist nur mit theoretischer Ausbildung und Prüfung sowie vorgeschriebenen Sonderfahrten bei Beachtung des Mindestalters von 24 Jahren möglich.
Gern beraten wir Euch hierzu.
Die Fahrerlaubnisverordnung besagt in Bezug auf das Tragen von Schutzkleidung für die Zweiradausbildung und -prüfung in den Klassen A, A1, A2 und AM folgendes:
Der Fahrerlaubnisbewerber muss geeignete Motorradschutzkleidung tragen, bestehend aus:
In der Zeit vom 01. November bis 31. März wird bei der Bestellung von Zweiradprüfungen bei der zuständigen Prüforganisation DEKRA e.V. das Winterprinzip wirksam.
In dieser Zeit trägt der Bewerber bei der Bestellung einer praktischen Prüfung für die Klassen A, A2, A1 oder AM das Gebührenrisiko, wenn aufgrund widriger Witterungsbedingungen die Prüfung nicht stattfinden kann.
Deshalb raten wir, dieses Risiko zu umgehen, indem bereits rechtzeitig mit der Fahrschulausbildung begonnen wird, damit noch vor Beginn der Winterregelung spätestens am 30.10. eines jeweiligen Jahres die praktische Prüfung durchgeführt werden kann.