Bildungsgutschein

Unter bestimmten Voraussetzungen nach SGB III fördert die Agentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung, um Teilnehmer auf dem Arbeitsmarkt vermitteln zu können.

 

Die Fahrschule Oehm wurde durch die ICG-GZBB mbH zertifiziert nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) und ist zugelassener Weiterbildungsträger der Agentur für Arbeit sowie des Jobcenters. 

 

Wer einen Bildungsgutschein oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von seinem Arbeitsberater ausgehändigt bekommt, kann in unserer Fahrschule an der entsprechend zertifizierten Bildungsmaßnahme innerhalb des bescheinigten Zeitraumes teilnehmen und den Gutschein einlösen.

 

 

 

Zertifikat Trägerzulassung Agentur für Arbeit
Zertifikat Trägerzulassung AZAV T 060302
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Zertifikat für Maßnahmen mit Bildungsgutschein
Zertifikat_Maßnahme_FbW_FS_Oehm_09.05.20
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Zertifikat für Maßnahmen mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Zertifikat_Maßnahme_AVGS_FS_Oehm_09.05.2
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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende sollen durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III eine individuelle Förderleistung erhalten, die ihre passgenaue Eingliederung unterstützt.

 

Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bescheinigt das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung mit Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins.  

 

 

Förderprogramm WeGeBAU

Über das Programm "Weiterbildung Geringqualifizierter und Beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" können Weiterbildungskosten für beschäftigte Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, die

 

  •  älter (mindestens 45 Jahre) oder
  •  geringqualifiziert sind (ohne Berufsabschluss oder nach mind. 4jähriger Aushilfstätigkeit)

 

Nähere Informationen, auch zu evtl. anderen Fördermöglichkeiten, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.

 

                                                               

 

zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

Module BKrFQG:

 

18.01.2025 (Modul 1)

03.02.2025 (Modul 1)

04.02.2025 (Modul 2)

05.02.2025 (Modul 3)

06.02.2025 (Modul 4)

07.02.2025 (Modul 5)

15.02.2025 (Modul 2)

15.03.2025 (Modul 3)

12.04.2025 (Modul 4)

17.05.2025 (Modul 5)

21.06.2025 (Modul 1)

19.07.2025 (Modul 2)

16.08.2025 (Modul 3)

20.09.2025 (Modul 4)

22.09.2025 (Modul 1)

23.09.2025 (Modul 2)

24.09.2025 (Modul 3)

25.09.2025 (Modul 4)

26.09.2025 (Modul 5)

25.10.2025 (Modul 5)

15.11.2025 (Modul 1)

13.12.2025 (Modul 2)

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Ferienkurs Theorie Klasse B:

 

17.02.-25.02.2025

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Aufbauseminar für Fahranfänger:

 

05.03.2025

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