6 Monate vor dem 17. Lebensjahr: Beginn der Ausbildung in der Fahrschule
3 Monate vor dem 17. Lebensjahr: Theorieprüfung
1 Monat vor dem 17. Lebensjahr: Praxisprüfung
Vollendung des 17. Lebensjahres: Aushändigung der Prüfungsbescheinigung, Fahren in Begleitung
Vollendung des 18. Lebensjahres: Aushändigung des EU-Kartenführerscheins, unbeschränkte Fahrerlaubnis
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
Begleitetes Fahren lohnt sich:
BF17 wirkt sich nicht nur positiv auf die Unfallzahlen von Fahranfängern aus. Auch viele Kfz-Versicherer honorieren die Teilnahme am Programm mit niedrigen Tarifen. Dies hat das Vergleichsportal transparo ermittelt.
Nutzt der Führerscheinneuling das Auto seiner Eltern oder einen Zweitwagen, den die Erziehungsberechtigten auf ihren Sprössling anmelden, ist eine Ersparnis bei der Haftpflicht bis zu 20,69 % möglich. Jugendliche, die ein eigenes Auto bekommen haben, können gegenüber anderen Fahranfängern sogar bis zu 22,22 % sparen. Auch bei Teil- und Vollkasko sind teils erhebliche Rabatte möglich.
(Quelle: Zeitschrift "Fahrschule" Das Magazin für erfolgreiche Fahrlehrer 10/2013)
Mit der Schlüsselzahl 197 wird die Entscheidung, ob Schaltung oder Automatik bei der Führerscheinausbildung, ganz einfach:
Die Prüfung wird entspannt im Automatik-Auto abgelegt und man darf alle Fahrzeuge der Klasse B ohne Beschränkung fahren - auch Schaltfahrzeuge.
In der Fahrschulausbildung ist eine Schaltausbildung von mindestens 10 Fahrstunden vorgeschrieben sowie die Ablegung einer erfolgreichen 15minütigen Testfahrt, die der Fahrlehrer abnimmt.
Bei der Schlüsselzahl 78 zur Klasse B handelt es sich um die reine Automatik-Fahrschulausbildung ohne Schaltfahrstunden und ohne Testfahrt.
Damit dürfen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden, keine Schaltfahrzeuge.
Eine Nachholung der Schaltausbildung ist jederzeit möglich, indem ganz einfach die (mind.) 10 Fahrstunden im Schaltfahrzeug absolviert werden. Mit abschließender Testfahrt beim Fahrlehrer wird die Automatikbeschränkung aus dem Führerschein ausgetragen.
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
15.02.2025 (Modul 2)
--> ausgebucht
15.03.2025 (Modul 3)
--> noch 4 Plätze frei
12.04.2025 (Modul 4)
--> noch 8 Plätze frei
17.05.2025 (Modul 5)
--> noch 10 Plätze frei
21.06.2025 (Modul 1)
--> noch 15 Plätze frei
19.07.2025 (Modul 2)
--> noch 10 Plätze frei
16.08.2025 (Modul 3)
--> noch 10 Plätze frei
20.09.2025 (Modul 4)
--> noch 15 Plätze frei
22.09.2025 (Modul 1)
--> noch 15 Plätze frei
23.09.2025 (Modul 2)
--> noch 15 Plätze frei
24.09.2025 (Modul 3)
--> noch 15 Plätze frei
25.09.2025 (Modul 4)
--> noch 15 Plätze frei
26.09.2025 (Modul 5)
--> noch 15 Plätze frei
25.10.2025 (Modul 5)
--> noch 15 Plätze frei
15.11.2025 (Modul 1)
--> noch 15 Plätze frei
13.12.2025 (Modul 2)
--> noch 15 Plätze frei
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Ferienkurs Theorie Klasse B:
17.02.-25.02.2025
--> Klasse B noch 1 Platz frei
22.04.-30.04.2025
--> Klasse B noch 6 Plätze frei
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
05.03.2025
--> noch 4 Plätze frei
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