Härtere Strafen für Fahranfänger
Vorsicht im Ausland! Fahranfänger sollten bei Fahrten im Ausland besonders vorsichtig sein. Darauf weist der ADAC hin. Der Grund: Für Fahranfänger gelten bei Tempolimits und Promillegrenze oft andere Verkehrsregeln als in Deutschland - und besonders bei Alkoholverstößen drohen empfindliche Strafen.
Italien: Wer hier seinen Führerschein noch keine 3 Jahre hat, darf auf den Schnellstraßen Italiens nur 90 km/h statt der üblichen 110 km/ fahren. Auf Autobahnen sind 100 statt 130 km/h erlaubt. In Sachen Alkohol gilt: Fahranfänger, die unter 21 Jahre alt sind und den Führerschein nicht länger als 3 Jahre besitzen, müssen mit 0,0 Promille unterwegs sein. Die mögliche Höchststrafe im Einzelfall: 627 €.
Frankreich: Hier dürfen Fahrer laut ADAC in den ersten 3 Jahren außerorts nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.
Kroatien: Hier gilt folgendes: Autofahrer bis zum Alter von 25 Jahren dürfen außerorts nur mit 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen mit 120 km/h unterwegs sein.
Österreich: Wer als Fahranfänger in den ersten 2 Jahren mit 0,1 Promille oder mehr erwischt wird, dem droht als Höchststrafe ein Bußgeld von 2.180 €.
Niederlande: Hier dürfen junge Fahrer in den ersten 5 Jahren nach Führerscheinerwerb maximal 0,2 Promille im Blut haben. Ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 300 €.
(Quelle: Magazin "Fahrschule" 04/2017)
Sicher zum Schein
Ein Viertel der Fahrschüler rasselt durch die Führerscheinprüfung. Das muss nicht sein! Mit der richtigen Vorbereitung kann es fast jeder auf Anhieb schaffen. ... In 7 Schritten zeigt die ADAC Motorwelt, wie es mit dem Führerschein klappt:
Schritt 1: Preisfrage
Es lohnt sich, rechtzeitig Geld für den Führerschein zurückzulegen. Wichtig: Immer einen Puffer einplanen. Wer durch die Prüfung fällt, muss weitere Fahrstunden nehmen und die Anmeldegebühr bei TÜV oder DEKRA erneut bezahlen.
Schritt 2: Begleitetes Fahren mit 17 oder allein mit 18?
Die Begleiter schützen vor Selbstüberschätzung, sorgen durch ihre Anwesenheit dafür, dass sich der Anfänger an Tempolimits und andere Verkehrsregeln hält. Außerdem bewahren sie die jungen Autofahrer davor, sich vom Druck der Straße - dem alltäglichen Drängeln, Aufblenden, Hupen - zu hektischen Manövern hinreißen zu lassen.
Schritt 3: Unterlagen besorgen
Wer zur Prüfung zugelassen werden will, muss vorab einen offiziellen Führerscheinantrag stellen, abhängig vom Wohnort beim Einwohnermeldeamt, der Kreisbehörde oder dem Straßenverkehrsamt.
Schritt 4: Der perfekte Zeitplan
Die Führerscheinprüfung sollte auf keinen Fall mit anderen wichtigen Terminen zusammenfallen, etwa Abitur oder Realschulabschluss. Schließlich verlangt die Vorbereitung auf den theoretischen Teil einigen Lernaufwand, und auch die praktische Prüfung erfordert volle Konzentration. Auf der sicheren Seite ist, wer etwa 4 Monate für die Vorbereitung einplant, 2 bis 3 Wochen Puffer sorgen für die Extraportion Gelassenheit.
Schritt 5: Die richtige Fahrschule
Trotz Google und Yahoo: Die besten Helfer bei der Suche nach der richtigen Fahrschule sind Freunde und Bekannte. Einige Fragen sind nur im Gespräch vor Ort zu klären: Wie hoch ist die Grundgebühr, was kostet eine Fahrstunde, wird nach nicht bestandener Prüfung ein weiterer Obolus fällig? Noch wichtiger: Kann ich alle Fahrstunden beim gleichen Fahrlehrer absolvieren? Stimmt die Chemie? Ist der theoretische Unterricht abwechslungsreich und informativ?
Schritt 6: Die optimale Vorbereitung
Während der Vorbereitungsphase sollte man 2 oder 3 Nachmittage pro Woche freihalten und ausgeruht zu den Übungsstunden antreten. Wer sich mit minimalem Aufwand durch die Theorie mogeln will, darf schon mal für die Wiederholung planen. Zumindest die Woche vor dem Termin sollten 2 bis 3 Stunden Übung täglich das Minimum sein. Heldensagen von Fahrschülern, die nach 5 oder 6 Fahrstunden die praktische Prüfung bestanden, mögen wahr sein - als Maßstab sollten sie nicht dienen. Inklusive 12 Sonderfahrten sind 34 Fahrstunden der Durchschnitt (in Großstädten mehr). Meist ist es besser (oder billiger), 1 oder 2 zusätzliche Stunden zu absolvieren, als den Fahrlehrer zu einer voreiligen Anmeldung zu drängeln. Übungsstunden auf eigene Faust, etwa auf einem Volksfestplatz, sind verboten.
Schritt 7: Den Führerschein behalten
Auch wenn Fahranfänger es in der ersten Euphorie glauben: Die bestandene Führerscheinprüfung macht sie noch lange nicht zu guten
Autofahrern. "Die jungen Leute dürfen nicht darauf vertrauen, jede Gefahr bewältigen zu können, sie müssen sie vermeiden." Und dafür braucht es manchmal einfach "Erfahrung".
(Quelle: ACAD Motorwelt Januar 2015)
zugelassener Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Module BKrFQG:
18.01.2025 (Modul 1)
03.02.2025 (Modul 1)
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05.02.2025 (Modul 3)
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15.11.2025 (Modul 1)
13.12.2025 (Modul 2)
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Ferienkurs Theorie Klasse B:
17.02.-25.02.2025
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Aufbauseminar für Fahranfänger:
05.03.2025
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