Erwerb des Fahrausweises für Flurförderfahrzeuge u.a. nach BGV D27, BGG 925 und BGV A1 durch einen geprüften Ausbilder für Fahrer von Flurförderfahrzeugen
Hinweis: Gabelstaplerscheine, die an eintägigen Schulungen erworben werden, widersprechen dem BG-Grundsatz 925 und sind somit ungültig. Ebenso sind von "selbsternannten Prüfern oder Ausbildern" ausgestellte Gabelstaplerscheine nicht gültig. Eine Ausbildung als Fahrlehrer, Gefahrgutbeauftragter, Techniker usw. oder eine Zertifizierung ISO/AZAV allein reichen nicht aus!
Tipp: Wählen Sie eine seriöse Ausbildung und lassen Sie sich vor der Lehrgangsanmeldung immer das Zertifikat des Ausbilders zeigen!
Inhalte:
Dauer: 2-tägig,
bei Bedarf auch 3- bis 5-tägig möglich
Termine: nach Vereinbarung