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ADR-Auffrischung

 

Eine Gefahrgut-Auffrischung muss von allen Fahrzeugführern absolviert werden, die ihre gültige ADR-Bescheinigung verlängern möchten. Ziel der Auffrischung ist die Vertiefung und Auffrischung des Wissens sowie die Vermittlung von Neuerungen im Gefahrgutrecht.

 

Die Auffrischung ist im gesamten letzten Jahr vor Ablauf des Gültigkeitsdatums ohne Einbuße der Gültigkeitsdauer möglich. Die nächste Gültigkeit verlängert sich immer um 5 Jahre, gerechnet vom Datum der letzten Gültigkeit.

 

Beispiel: ADR-Bescheinigung gültig bis 10.12.2025

             Auffrischung möglich im Zeitraum vom 11.12.2024 bis 10.12.2025

             ADR-Bescheinigung weiter gültig bis 10.12.2031

 

 

Dauer:             1,5 Tage (14 UE) einschl. IHK-Prüfung

 

Termine:          07.11.2025/ 08.11.2025

 

 

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