Erforderlich ist die Grundqualifikation:
- für alle Busfahrer, deren Fahrerlaubnis Kl. D1, D1E, D oder DE ab dem 10.09.2008 erteilt wurde
- für alle LKW-Fahrer, deren Fahrerlaubnis Kl. C1, C1E, C oder CE ab dem 10.09.2009 erteilt wurde.
Möglichkeiten zum Erwerb der Grundqualifikation:
- "normale" Grundqualifikation mit Ablegung einer 240-minütigen Theorieprüfung sowie einer 210-minütigen Praxisprüfung vor der IHK
- beschleunigte Grundqualifikation mit Teilnahme an einer 140-stündigen Ausbildung in der Fahrschule und Ablegung einer 90-minütigen Theorieprüfung vor der IHK
Termine: nach Vereinbarung